Hier mal wieder ein skurriles Erlebnis deutscher Bürokratie. Meine Freundin, sie arbeitet als Sozialpädagogin in einem Jugendheim, musste mit einem ihrer Jugendlichen ein Paket abholen. Der junge Mann, 15 Jahre alt und aus Afghanistan, hat allerdings nur einen  Aufenthaltsgestattungsausweis. Da er über die Türkei und Griechenland bis nach Deutschland flüchten musste, besitzt er hier keinen Pass. Den benötigt man ja auch erst ab dem 16 Lebensjahr. Eine Paketabholung bei der deutschen Post wird dadurch zu einem echten Erlebnis.

Vor gut zwei Wochen erhielt Mesut (Name geändert) ein Paket. Allerdings war niemand erreichbar, so dass ein Zustellvermerk ausgestellt wurde. Jeder kennt ja solch einen Zettel, mit dem man am nächsten Tag das Paket an der nächstgelegenen Postfiliale abholen kann. Meine Freundin fuhr also mit Mesut dorthin und wollte das Paket abholen.

Der Postbeamte akzeptierte den Aufenthaltsgestattungsausweis (biometrisches Foto & alle Angaben wie auf einem Personalausweis) allerdings nicht. Er wollte partout einen Personalausweis oder Reisepass sehen. Keine Diskussion. Man könnte ja ein zusätzliches Dokument bei der Ausländerbehörde beantragen, welches bescheinige, dass der Aufenthaltsgestattungsausweis mit einem Ausweis gleichzusetzen sei.

Nur bekommt man nicht gleich einen Termin bei der Behörde und dieser Aufwand muss auch erst wieder vom Jugendheim zeitlich organisiert sein. Ein Anruf bei der Polizei, wie man das eventuell bewerkstelligen könnte, war also ein verzweifelter aber nicht unlogischer Schritt.

Die Dame auf der Polizeiwache erklärte überraschenderweise sofort ihre Hilfe, und bot an, einen Streifenwagen zusammen mit Mesut bei besagter Postfiliale vorfahren zu lassen. Die Polizeibeamten könnten dann dem Postbeamten die Identität von Mesut bestätigen. Für die Polizei reicht nämlich der Aufenthaltsgestattungsausweis in diesem Fall vollkommen aus. Wird dieser übrigens nicht mitgeführt, könnte dies eine umgehende Ausweisung bedeuten.

Verzögert wurde dieses Vorhaben erneut dadurch, dass die Postfiliale aufgrund kurzer Öffnungszeiten schon geschlossen hatte. Bei einem Anruf am nächsten Tag versuchte man vorab den Besuch zu klären und vorzubereiten. Irgendwie verstand der gute Postbeamte nur Bahnhof und man kam nicht wirklich weiter in der Angelegenheit. Schlimmer noch: Das Paket war mittlerweile verschollen und nicht mehr auffindbar!

Nun sind mittlerweile auch noch die zwei Wochen Aufbewahrungsfrist abgelaufen und das Paket wäre, so denn noch vorhanden, zurück zum Absender geschickt worden – obwohl der Abholer/Empfänger bereits vor Ort war. Muss man alles nicht verstehen oder?


1 Kommentar

pascalritter · 18. August 2011 um 14:35

Das ist typisch Post.
Meine Mutter hat damals in Aachen bei diesem Verein gearbeitet und weiß daher, dass man im Unglücksfall an einen Hardliner gerät. “Normalerweise” reicht ein Lichtbildnachweis und halt der Zustellvermerk.

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